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IFA Weiterbildung AG
HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis
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Voraussetzungen - HR-Fachleute mit eidg. Fachausweis

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

a) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung, abgelegt innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Termin der Berufsprüfung, oder einen gleichwertigen Ausweis (ebenfalls höchstens fünf Jahre vor dem Termin der Berufsprüfung erworben) vorlegt
und
b)  vier Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidg. Fähigkeitszeugnis oder entsprechend mind. gleichwertige Ausbildung und Praxis, wovon den Nachweis über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis erbringt
oder wer b) nicht erfüllt
c) über mind. acht Jahre Berufserfahrung, davon eine mind. vierjährige qualifizierte Praxis im Personalwesen verfügt.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr und falls die Zertifikatsprüfung und die Berufsprüfung innerhalb des gleichen Jahres abgelegt werden, das Bestehen der Zertifikatsprüfung vor Beginn der Berufsprüfung.

Praxisnachweis

Als praktische Tätigkeit im betrieblichen Personalwesen bzw. in der Personalberatung gelten Funktionen, welche sich schwergewichtig mit Ausbildungs- oder Personalaufgaben einschliesslich Administration bzw. Personalberatung befassen.

Über die Zulassung wird individuell entschieden. Die Stellenbeschriebe und Arbeitszeugnisse müssen dem Berufsbild entsprechen und die Personalarbeit muss die Haupttätigkeit sein.

Bei Teilzeitarbeit im Personalwesen wird die Anzahl Berufserfahrung prozentual verlängert.

Fragen? Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Prüfungszulassung an: Schweizerischer Trägerverein für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources, Hans-Huber-Strasse 4, Postfach 687, 8027 Zürich, Tel. 044 283 45 48, E-Mail: info@hrpruefungen.ch, www.hrpruefungen.ch

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