Förderbeiträge HFSV für Studiengänge Höhere Fachschule
Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) regelt die Höhe der Beiträge, die ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet.
Voraussetzung
Die Kantone fordern, dass Sie vor Studienbeginn mindestens 24 Monate am jeweiligen Wohnsitzkanton angemeldet sein müssen, damit Sie Kantonale Förderbeiträge erhalten können. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz haben.
Nettoverrechnung des Schulgeldes
Bei der IFA zahlen Sie nur den Nettopreis. Sie müssen nicht auf die Rückerstattung der Kantonalen Förderbeiträge warten, denn die IFA übernimmt für Sie die Vorfinanzierung.
Voraussetzung für die Nettoverrechnung ist die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen (Personalienblatt inkl. Beilagen) sowie die Kostengutsprache durch den Kanton.
Antrag
Bitte lesen Sie das «Merkblatt Kantonale Förderbeiträge HFSV» sorgfältig durch und füllen Sie das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» aus. Es ist sehr wichtig, dass Sie die Bedingungen erfüllen, ansonsten verweigert der Kanton die Auszahlung der Förderbeiträge.
Für das Einreichen des Personalienblatts und der Wohnsitzbestätigung gelten folgende Fristen:
- frühestens drei Monate vor Studienstart
- 20. Februar für Frühlingsstart: dipl. Betriebswirtschafter/-in HF
- 20. März für Frühlingsstart: dipl. Techniker/-in HF Informatik und dipl. Wirtschaftsinformatiker/-in HF
- 20. September für Herbststart: dipl. Betriebswirtschafter/-in HF, dipl. Techniker/-in HF Informatik und dipl. Wirtschaftsinformatiker/-in HF
Ablauf
Die IFA unterzieht die von Ihnen eingereichten Antragsunterlagen einer ersten Prüfung. Die anschliessende Einreichung der Dokumente an die entsprechenden Kantone übernimmt die IFA. Die definitive Kostengutsprache wird jeweils durch Ihren Wohnsitzkanton erteilt. Die Kantone erteilen keine schriftliche Mitteilung, ob die Kostengutsprache erteilt oder abgelehnt wurde.
HFSV-Beiträge
Die HFSV-Semesterbeiträge werden alle zwei Jahre, jeweils im März, festgelegt. Sie treten jeweils auf das übernächste Studienjahr in Kraft und bleiben für zwei Studienjahre gültig.
Seit März 2018 sind die Beiträge für die Studienjahre 2019/2020 und 2020/2021 bekannt. Sie sind seit 1. August 2019 in Kraft. Die Kantone richten die Beiträge gemäss HFSV-Vereinbarung für maximal sechs Semester aus.
Studiengang | Beitrag* Studienjahre 2019/2020 2020/2021 |
Beitrag* Studienjahre 2021/2022 2022/2023 |
Dipl. Betriebs- wirtschafter/-in HF |
CHF 2'000.00 | CHF 2'200.00 |
Dipl. Wirtschafts- informatiker/-in HF |
CHF 2'000.00 | CHF 2'000.00 |
Dipl. Techniker/- in HF Informatik |
CHF 3'000.00 | CHF 2'600.00 |
* pro Semester, gilt für alle Kantone und Fürstentum Lichtenstein.
Hinweis: Informationen über Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen (eidgenössische Fachausweise und Diplome) vorbereiten, finden Sie unter Bundesbeiträge.
Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen
Seit 1. Januar 2018 regelt der Bund die finanzielle Unterstützung der Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen (eidgenössische Fachausweise) und höhere Fachprüfungen (eidgenössische Diplome) neu. Es werden nicht mehr die Schulen, sondern die Studierenden direkt subventioniert. Mit diesem subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren.
Den Absolvierenden werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500.00 (Kursgebühren: CHF 19‘000.00) und bei einer höheren Fachprüfung bei CHF 10‘500.00 (Kursgebühren: CHF 21‘000.00). Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde.
Hinweis: Informationen über Förderbeiträge HFSV für die Studiengänge Höhere Fachschule finden Sie unter Förderbeiträge HFSV.
Wichtig: Beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Kosten?
Bei einer Kostenbeteiligung durch Ihren Arbeitgeber empfehlen wir folgendes Vorgehen, da der Bund den Beitrag nur an die Kursgebühren leistet, die der Absolvierende dem Kursanbieter tatsächlich bezahlt hat. Die IFA als Kursanbieterin stellt die Rechnungen und Zahlungsbestätigungen entsprechend aus.
- Die Rechnungen werden an Sie (Kursteilnehmer/-in) adressiert und werden vollumfänglich durch Sie bezahlt.
- Die Kostenbeteiligung durch Ihren Arbeitgeber erfolgt direkt an Sie.
- Eine allfällige Rückzahlungsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber regeln Sie separat.
- Die IFA stellt Ihnen am Kursende die Zahlungsbestätigung über die von Ihnen bezahlten, anrechenbaren Kursgebühren aus.
- Diese Zahlungsbestätigung sowie die Rechnungen können Sie nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beim SBFI zur Rückerstattung einreichen.
Bundesbeiträge beantragen
Auf der Webseite des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finden Sie sämtliche Informationen sowie ein hilfreiches Erklärvideo zum Thema Subjektfinanzierung.
Die Absolvierenden der eidgenössischen Prüfungen mit Wohnsitz in der Schweiz können die Bundesbeiträge ab 1. Januar 2018 direkt über das Onlineportal des SBFI beantragen. Für Absolvierende mit Wohnsitz in Liechtenstein gelten andere Beiträge. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Die Bundesbeiträge gelten für folgende IFA-Lehrgänge:
Informatik und Security
- ICT-Manager/-in mit eidg. Diplom
- ICT-System- und Netzwerktechniker/-in mit eidg. Fachausweis
- ICT-Applikationsentwickler/-in mit eidg. Fachausweis
- Cyber Security Specialist mit eidg. Fachausweis
Wirtschaft
- Direktionsassistent/-in mit eidg. Fachausweis
- Spezialist/-in in Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis
Wirtschaftsinformatik